Donnerstag, Juni 28, 2007

Protokoll zum 24. Seminartag



von Crista Baumann


Datum: 25. Juni 2007

Fach, Thema: Finanzmanagement, Anwendungsvertiefung und Balanced Score Card

Dozent: Konrad Gerster


09:00 Schön' guten Morgen, liebe TeilnehmerInnen

Ich zitiere Herr Gerster: Lernen tun wir heute nichts Neues. Hingegen lernen wir das Gelernte zu vernetzen.
Nach dem Motto: Was sind Fakts im Finanz-Management, was sagt das Resultat aus!

I. Aufgabe: Erfolgsrechnungsanalyse
Die Aufgabenlösung heisst: Die Zahl ist das Eine; die Interpretierung und die Beurteilung ist das jenige Welche, was
unser Konrad Gerster zu hören wünscht. Daraus wird erst ersichtlich, ob wir "verstanden" haben, was wir bis heute gehört,
gelernt haben.

BCS Präsentationen
Restaurant AIOLA
Panxha mediteranée

Hotel Restaurant alter Wirt
Carola mit dem grossen Herzen zur Natur

Restaurant Eisenbahn
Reto, das gute Beispiel eines Familienbetriebes

Hotel Handeck
Edith, für Sie das Geld keine Rolle spielt (hi,hi)

Interessiert haben wir die roten Fäden duch die BSC's gesucht, gefunden, nach- oder hinterfragt.

II. Aufgabe: Bilanzanalyse
Ich zitiere Herr Gester: Das muss man im Griff haben. Alles im Lot.
Match- Entscheidend ist nicht nur, dass man die Lösungen von Investitionsverhältnis, Fremd- und Eigenfinanzierungsgrad,
Liquiditätsgrade I, II, III vom Bären Sonnenberg ausrechnen kann, sondern die Zahlenresultate sonnenklar argumentieren und
analysieren kann.
Logisch, nicht?

Und weiter zieht sich der fille rouge durch die verschiedensten BSC's
Kommentar von Herr Gerster: Alles ist selbstverständlich messbar!

Los geht's:

Restaurant Löwenzorn
Erik und die Historik. Als Reiseleiter hätte er jedenfalls bestens Talent. Toll, ihm zuzuhören

Irma Brunner
zieht mit dem roten Frauenpower scheinbar eine tolle Linie

Mövenpick Hotel Egerkingen
Stefan, der interessierte, strukturierte Manager

Hotel Glockenhof Zürich
Désirée schenkt den Stammgästen das Dankeschön-Apéro im Garten aus...

Helvetc Airways
von Suzanne haben wir gehört, dass die helvetic für JEDEN TAG ein ZIEL setzt. Chapeau!

III. Aufgabe: Szenario in die Investitionsgeschichten

In Gruppenarbeit werden verschiedene "Fälle" erarbeitet. Dienstagmorgen werden wir von den anderen Gruppen zu hören bekommen,
wie und woher die "Kohle" (sprich: Finanzen) kommt oder geht, wer was gebaut, versaut oder erreicht hat.
So sind wir gespannt, was diese Klasse G3 vom Jahre 2007 zu bieten hat.

Erkenntnis und Schlussfolgerung:
Dankeschön für die absolut genialen Power Points von Herr Gerster. Heute habe ich gemerkt, wie angewiesen ich auf diese Unterlagen noch bin. Super Inhalt, super Darstellung, beste Uebersicht und sehr verständlich.

Uebrigens, heute habe ich nicht nur vernetztes Denken trainiert, ich habe heute auch viel gelernt.

Auf bald und tschüsssssssss
Beste Grüsse
Crista Baumann

Donnerstag, Juni 21, 2007

Protokoll zum 23. Seminartag



von Oliver Willi


Datum: 12. Juni 2007

Fach/Thema: Finanzmanagement

Dozent: Konrad Gerster


DA MEINE TASTATUR NOCH IMMER DEFEKT IST SCHREIBE ICH MEINEN EINTRAG ZUM BLOG GROSS.

ZU BEGINN DES MORGENS BEANTWORTETEN WIR DIE 3 FRAGEN BETREFFEND LIQUIDITÄTSSITUATION VOM VORTAG.
HERR GERSTNER LEGTE UNS NAHE EINFACHE LIQUIDITÄTSPLANUNGSMITTEL ZU VERWENDEN.
INOVATIVE JDEEN WIE ZUM BEISPIEL EIN VORAUSZAHLUNGSRABATT WURDEN EINGEBRACHT.

SATZ DES TAGES:RENTABILITÄT HAT NICHTS MIT LIQUIDITÄT ZU TUN!

NACH DER PAUSE LAG DER SCHWERPUNKT BEI DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG.

BEWERTUNGENSIN SEHR SCHWIERIG UND HÄNGEN IN DER REGEL VOM NOW HOW DES EXPERTEN AB!

FAZIT DES PRAKTISCHEN BEISPIELS:

DAS FAST AUFOPFERNDE MITARBEITEN IM EIGENEN BETRIEB IST DER WESENTLICHE FAKTOR UM SICH IN EINER SCHLECHT RENTABLEN BRANCHE IM BEREICH DER KMU’S ÜBER WASSER ZU HALTEN.

UNTERNEHMENSBEWERTUNG 2 AB 13 UHR.
DAS GASTGEWERBE WIRD IM VORHINEIN IN EINEM RANKING VON 1 BIS 12 BEI 5 EINGESTUFT. ES LIEGT JETZT BEI JEDEM EINZELNEN UNTERNEHMER SICH AUS EIGENER KRAFT ZU VERBESSERN ODERZU VERSCHLÄCHTERN.

DIE NEU IN BASEL 2 ENTHALTENEN DETAILANFORDERUNGEN ERGEBEN EINE VIEL FEINERE BEURTEILUNG DES BETRIEBES GEGENÜBER DER BANKEN.DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG WIRD SOMIT AUCH DIE CHANCE GEBOTEN SICH IM RANKING ZU VERBESSERN.

JE JÜNGER EIN BETRIEB UM SO SCHLÄCHTER SEIN RANKING

ALLEN NOCH EINE SCHÖNE WOCHE

GRUSS OLI

Mittwoch, Juni 13, 2007

Protokoll zum 22. Seminartag



von Désirée Bleiker

Datum: 11. Juni 2006
Fach/Thema: Finanzmanagement
Dozent: Konrad Gerster

Das Protokoll finden Sie hier als down-load

Montag, Juni 11, 2007

Down-loads Finanzmanagement zum 22. Seminartag

Protokoll zum 20. Seminartag

((Bild folgt))
von Torsten Uffelmann

Datum: 29.5.07
Fach/Thema: Ökonomie & Recht
Dozent: Bruno Dohner

Liebe Mitschüler, liebe Mitschüler.

Ich möchte die Zusammenfassung mit einem Rätsel beginnen.
Warum vereinbaren 95 % aller Eheleute keinen schriftlichen Ehevertrag und
leben deshalb automatisch in einer Errungenschaftsbeteiligung?

Die Auflösung findet Ihr am Ende meiner Zusammenfassung.


Was ist wichtig für unsere schriftliche Prüfung?
Gemeinsam haben wir die Wegleitung zum Prüfungsreglement durchgelesen und uns einen Überblick über alle relevanten Rechtsthemen verschafft. (allgemeine Vertragslehre, Arbeitsrecht, Ehe und Erbrecht, Personenrecht, Gesellschaftsrecht, Schuld und Konkursrecht und Familienrecht).
Kurze Fragen zu Kündigungsschutz, Probezeit und L-GAV rundeten die Orientierung ab.
Eindrückliche Beispiele aus der Praxis lockern die trockene Juristensprache auf und zeigen die Probleme im täglichen Alltag vor Gericht auf.
Ein Arbeitgeber der seine Zimmermädchen im Akkord die Zimmer säubern lässt, regte uns zur Diskussion über Vollzeit-, Teilzeit- und Aushilfsarbeitsvertrag, Überstunden und Überzeit, Mindestlöhne und spezielle Arbeitsvertragsvereinbarungen an.

Heutiges Hauptthema:
Grundzüge des Zivilgesetzbuches

Das Privat- oder Zivilrecht befasst sich mit dem Verhältnis der einzelnen Menschen untereinander, zu ihren Familienangehörigen , zum Eigentum und zu den fremden Sachen. Es besteht aus zwei selbständigen Teilen:
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- Obligationenrecht
Das Zivilgesetzbuch besteht aus 4 Teilen, Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht
und Sachenrecht. Heute haben wir ausführlich mit dem Familienrecht und dem Erbrecht befasst.

Rechtsfähig ist jedermann
Urteilsfähigkeit plus Mündigkeit bewirken zusammen Handlungsfähigkeit ->
Vertragsfähigkeit

Diese kurze Einführung war der Einstieg in das Familienrecht mit der Eheschliessung. Seit 1. Januar 2007 dürfen auch homosexuelle Paare, zwar nicht heiraten, aber ihre Partnerschaft registrieren und erhalten fast die gleichen Rechte und Pflichten wie Partner in einer Ehegemeinschaft.
Das Konkubinat (Lebensgemeinschaft ohne Trauschein) ist gesetzlich nicht geregelt. Es hat gewisse Vorteile aber auch Nachteile. Der grösste Nachteil ist wohl der fehlende Erb- und Witwenrenteanspruch nach dem Tod des Lebenspartners. Ein Konkubinatsvertrag bringt zwar auch keinen Anspruch regelt aber in erster Linie die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Partnern.

Einmal glücklich verheiratet lassen sich laut Statistik wieder 50% der Ehen scheiden.
Wir unterscheiden zwei Ehescheidungen:

Konventionalscheidung (einfach, schnell, günstig )
Scheidung auf Klage eines Ehepartners nach 2jähriger Trennung (aufwändig, teuer)

Eine Scheidung hat 6 Rechtswirkungen:
Auflösung der Ehe und Aufteilung des Vermögens
Beibehaltung des bei der Heirat erworbenen Familiennamens
Hälftige Teilung der Pensionskassen-Guthaben
Unterhaltszahlungen
Zuweisung der Familienwohnung
Sorgerecht für die Kinder

Das eheliche Güterrecht ist sehr wichtig denn es regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten bei Auflösung der Ehe ( Tod oder Scheidung)
Wir unterscheiden 3 Güterstände:

Errungenschaftsbeteiligung
Gütergemeinschaft
Gütertrennung

Bei der Errungenschaftsbeteiligung werden Begriffe wie Eigengut, Errungenschaft, Vorschlag und Rückschlag verwendet. Eigengut bleibt beim Besitzer Errungenschaft gebildete Ersparnisse beider Partner werden zusammengezählt und halbiert.
Vorschlag Errungenschaft minus Schulden = Plus
Rückschlag Errungenschaft minus Schulden = Minus

Bei der Gütergemeinschaft liegt ein schriftlicher öffentlich beurkundeter Ehevertrag vor. Eigengut, Einkommen und Vermögen beider Partner werden zusammengelegt und hälftig geteilt.

Bei der Gütertrennung liegt auch ein schriftlicher öffentlich beurkundeter Ehevertrag vor. Vermögen beider Partner bleiben bei den Personen. Auch an der Vermögensvermehrung wird nicht partizipiert.

Am Ende des interessanten und sehr belebend geführter Seminartages haben wir noch die Übungshausaufgaben besprochen.

Wie versprochen die Lösung zum Rätsel:

"Das eheliche Güterrecht wird erst in der Erwachsenenbildung unterrichtet, dann sind die meisten schon verheiratet!"

Eine schöne Woche wünscht Euch
Thorsten Uffelmann