Protokoll zum 20. Seminartag
((Bild folgt))
von Torsten Uffelmann
Datum: 29.5.07
Fach/Thema: Ökonomie & Recht
Dozent: Bruno Dohner
Liebe Mitschüler, liebe Mitschüler.
Ich möchte die Zusammenfassung mit einem Rätsel beginnen.
Warum vereinbaren 95 % aller Eheleute keinen schriftlichen Ehevertrag und
leben deshalb automatisch in einer Errungenschaftsbeteiligung?
Die Auflösung findet Ihr am Ende meiner Zusammenfassung.
Was ist wichtig für unsere schriftliche Prüfung?
Gemeinsam haben wir die Wegleitung zum Prüfungsreglement durchgelesen und uns einen Überblick über alle relevanten Rechtsthemen verschafft. (allgemeine Vertragslehre, Arbeitsrecht, Ehe und Erbrecht, Personenrecht, Gesellschaftsrecht, Schuld und Konkursrecht und Familienrecht).
Kurze Fragen zu Kündigungsschutz, Probezeit und L-GAV rundeten die Orientierung ab.
Eindrückliche Beispiele aus der Praxis lockern die trockene Juristensprache auf und zeigen die Probleme im täglichen Alltag vor Gericht auf.
Ein Arbeitgeber der seine Zimmermädchen im Akkord die Zimmer säubern lässt, regte uns zur Diskussion über Vollzeit-, Teilzeit- und Aushilfsarbeitsvertrag, Überstunden und Überzeit, Mindestlöhne und spezielle Arbeitsvertragsvereinbarungen an.
Heutiges Hauptthema:
Grundzüge des Zivilgesetzbuches
Das Privat- oder Zivilrecht befasst sich mit dem Verhältnis der einzelnen Menschen untereinander, zu ihren Familienangehörigen , zum Eigentum und zu den fremden Sachen. Es besteht aus zwei selbständigen Teilen:
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- Obligationenrecht
Das Zivilgesetzbuch besteht aus 4 Teilen, Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht
und Sachenrecht. Heute haben wir ausführlich mit dem Familienrecht und dem Erbrecht befasst.
Rechtsfähig ist jedermann
Urteilsfähigkeit plus Mündigkeit bewirken zusammen Handlungsfähigkeit ->
Vertragsfähigkeit
Diese kurze Einführung war der Einstieg in das Familienrecht mit der Eheschliessung. Seit 1. Januar 2007 dürfen auch homosexuelle Paare, zwar nicht heiraten, aber ihre Partnerschaft registrieren und erhalten fast die gleichen Rechte und Pflichten wie Partner in einer Ehegemeinschaft.
Das Konkubinat (Lebensgemeinschaft ohne Trauschein) ist gesetzlich nicht geregelt. Es hat gewisse Vorteile aber auch Nachteile. Der grösste Nachteil ist wohl der fehlende Erb- und Witwenrenteanspruch nach dem Tod des Lebenspartners. Ein Konkubinatsvertrag bringt zwar auch keinen Anspruch regelt aber in erster Linie die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Partnern.
Einmal glücklich verheiratet lassen sich laut Statistik wieder 50% der Ehen scheiden.
Wir unterscheiden zwei Ehescheidungen:
Konventionalscheidung (einfach, schnell, günstig )
Scheidung auf Klage eines Ehepartners nach 2jähriger Trennung (aufwändig, teuer)
Eine Scheidung hat 6 Rechtswirkungen:
Auflösung der Ehe und Aufteilung des Vermögens
Beibehaltung des bei der Heirat erworbenen Familiennamens
Hälftige Teilung der Pensionskassen-Guthaben
Unterhaltszahlungen
Zuweisung der Familienwohnung
Sorgerecht für die Kinder
Das eheliche Güterrecht ist sehr wichtig denn es regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten bei Auflösung der Ehe ( Tod oder Scheidung)
Wir unterscheiden 3 Güterstände:
Errungenschaftsbeteiligung
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Bei der Errungenschaftsbeteiligung werden Begriffe wie Eigengut, Errungenschaft, Vorschlag und Rückschlag verwendet. Eigengut bleibt beim Besitzer Errungenschaft gebildete Ersparnisse beider Partner werden zusammengezählt und halbiert.
Vorschlag Errungenschaft minus Schulden = Plus
Rückschlag Errungenschaft minus Schulden = Minus
Bei der Gütergemeinschaft liegt ein schriftlicher öffentlich beurkundeter Ehevertrag vor. Eigengut, Einkommen und Vermögen beider Partner werden zusammengelegt und hälftig geteilt.
Bei der Gütertrennung liegt auch ein schriftlicher öffentlich beurkundeter Ehevertrag vor. Vermögen beider Partner bleiben bei den Personen. Auch an der Vermögensvermehrung wird nicht partizipiert.
Am Ende des interessanten und sehr belebend geführter Seminartages haben wir noch die Übungshausaufgaben besprochen.
Wie versprochen die Lösung zum Rätsel:
"Das eheliche Güterrecht wird erst in der Erwachsenenbildung unterrichtet, dann sind die meisten schon verheiratet!"
Eine schöne Woche wünscht Euch
Thorsten Uffelmann
von Torsten Uffelmann
Datum: 29.5.07
Fach/Thema: Ökonomie & Recht
Dozent: Bruno Dohner
Liebe Mitschüler, liebe Mitschüler.
Ich möchte die Zusammenfassung mit einem Rätsel beginnen.
Warum vereinbaren 95 % aller Eheleute keinen schriftlichen Ehevertrag und
leben deshalb automatisch in einer Errungenschaftsbeteiligung?
Die Auflösung findet Ihr am Ende meiner Zusammenfassung.
Was ist wichtig für unsere schriftliche Prüfung?
Gemeinsam haben wir die Wegleitung zum Prüfungsreglement durchgelesen und uns einen Überblick über alle relevanten Rechtsthemen verschafft. (allgemeine Vertragslehre, Arbeitsrecht, Ehe und Erbrecht, Personenrecht, Gesellschaftsrecht, Schuld und Konkursrecht und Familienrecht).
Kurze Fragen zu Kündigungsschutz, Probezeit und L-GAV rundeten die Orientierung ab.
Eindrückliche Beispiele aus der Praxis lockern die trockene Juristensprache auf und zeigen die Probleme im täglichen Alltag vor Gericht auf.
Ein Arbeitgeber der seine Zimmermädchen im Akkord die Zimmer säubern lässt, regte uns zur Diskussion über Vollzeit-, Teilzeit- und Aushilfsarbeitsvertrag, Überstunden und Überzeit, Mindestlöhne und spezielle Arbeitsvertragsvereinbarungen an.
Heutiges Hauptthema:
Grundzüge des Zivilgesetzbuches
Das Privat- oder Zivilrecht befasst sich mit dem Verhältnis der einzelnen Menschen untereinander, zu ihren Familienangehörigen , zum Eigentum und zu den fremden Sachen. Es besteht aus zwei selbständigen Teilen:
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- Obligationenrecht
Das Zivilgesetzbuch besteht aus 4 Teilen, Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht
und Sachenrecht. Heute haben wir ausführlich mit dem Familienrecht und dem Erbrecht befasst.
Rechtsfähig ist jedermann
Urteilsfähigkeit plus Mündigkeit bewirken zusammen Handlungsfähigkeit ->
Vertragsfähigkeit
Diese kurze Einführung war der Einstieg in das Familienrecht mit der Eheschliessung. Seit 1. Januar 2007 dürfen auch homosexuelle Paare, zwar nicht heiraten, aber ihre Partnerschaft registrieren und erhalten fast die gleichen Rechte und Pflichten wie Partner in einer Ehegemeinschaft.
Das Konkubinat (Lebensgemeinschaft ohne Trauschein) ist gesetzlich nicht geregelt. Es hat gewisse Vorteile aber auch Nachteile. Der grösste Nachteil ist wohl der fehlende Erb- und Witwenrenteanspruch nach dem Tod des Lebenspartners. Ein Konkubinatsvertrag bringt zwar auch keinen Anspruch regelt aber in erster Linie die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Partnern.
Einmal glücklich verheiratet lassen sich laut Statistik wieder 50% der Ehen scheiden.
Wir unterscheiden zwei Ehescheidungen:
Konventionalscheidung (einfach, schnell, günstig )
Scheidung auf Klage eines Ehepartners nach 2jähriger Trennung (aufwändig, teuer)
Eine Scheidung hat 6 Rechtswirkungen:
Auflösung der Ehe und Aufteilung des Vermögens
Beibehaltung des bei der Heirat erworbenen Familiennamens
Hälftige Teilung der Pensionskassen-Guthaben
Unterhaltszahlungen
Zuweisung der Familienwohnung
Sorgerecht für die Kinder
Das eheliche Güterrecht ist sehr wichtig denn es regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten bei Auflösung der Ehe ( Tod oder Scheidung)
Wir unterscheiden 3 Güterstände:
Errungenschaftsbeteiligung
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Bei der Errungenschaftsbeteiligung werden Begriffe wie Eigengut, Errungenschaft, Vorschlag und Rückschlag verwendet. Eigengut bleibt beim Besitzer Errungenschaft gebildete Ersparnisse beider Partner werden zusammengezählt und halbiert.
Vorschlag Errungenschaft minus Schulden = Plus
Rückschlag Errungenschaft minus Schulden = Minus
Bei der Gütergemeinschaft liegt ein schriftlicher öffentlich beurkundeter Ehevertrag vor. Eigengut, Einkommen und Vermögen beider Partner werden zusammengelegt und hälftig geteilt.
Bei der Gütertrennung liegt auch ein schriftlicher öffentlich beurkundeter Ehevertrag vor. Vermögen beider Partner bleiben bei den Personen. Auch an der Vermögensvermehrung wird nicht partizipiert.
Am Ende des interessanten und sehr belebend geführter Seminartages haben wir noch die Übungshausaufgaben besprochen.
Wie versprochen die Lösung zum Rätsel:
"Das eheliche Güterrecht wird erst in der Erwachsenenbildung unterrichtet, dann sind die meisten schon verheiratet!"
Eine schöne Woche wünscht Euch
Thorsten Uffelmann
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