Donnerstag, Mai 31, 2007

Protokoll zum 21. Seminartag






von Frank von Arx





Datum: 30. Mai 2007


Fach/Thema: Recht/Ehe- und Erbrecht


Dozenten: Bruno Dohner und Bruno Korrodi





Der heutige Tag stand ganz im Zeichen des Erbrechts, das die Vermögens-
und Schuldverhältnisse im Todesfalle regelt.
Wir lernten dass man nicht nur Geld oder Besitz erben kann sondern auch
Schulden oder Pflichten wie z.b die eines Mietvertrages oder
Kaufvertrages.
So richtig interessant wurde es dann bei der Bestimmung der gesetzlichen
Erbfolge. Wie hiess nochmals diese alte, aber noch heute gültige Regel. "
Das Geld folgt dem Blute"
Nachdem wir uns dann auch einigten was denn genau ein Cousin ( auf
Hochdeutsch "Cousäng") eine Nichte oder eine Base ist gingen wir nochmals
die gesetzliche Erbfolge durch.
Bruno Dohner prüfte uns mit mehreren Fallbeispielen von Erbfällen, bei
denen wir schnell merkten... ohne Bruchrechnen geht gar nix!
Als nächstes Thema behandelten wir die Möglichkeiten zur Besserstellung
des überlebenden Ehegatten. Dies erreicht man durch ein Testament oder
einen Erbvertrag.
Ein Testament kann jeder erstellen der urteilsfähig ist und das 18
Lebensjahr zurückgelegt hat.Wir unterscheiden zwischen dem öffentlichen,
dem eigenhändigen und dem mündlichen Testament. Wobei empfohlen wird das
öffentliche Testament zu wählen das unter Mitwirkung einer Urkundsperson
zustande kommt.
Mit einem Erbvertrag wird der Erbgang bereits zu Lebzeiten geregelt und er
geht auf jedem Fall einem Testament vor. Auch er muss notariell beglaubigt
werden.
Jedoch kann der Erblasser nicht beliebig über seinen Nachlass verfügen
sondern hat die gesetzlichen Pflichtteile einzuhalten. Bei der disponiblen
Quote aber kann er den Erben bestimmen.
Am Nachmittag erarbeiteten wir in Gruppen unter der Leitung von Bruno
Korrodi eine Fallstudie über die Nachfolgeregelung des Hotel "Goldener
Schlüssel"
Zunächst nahmen wir die güterrechtliche Vermögenszuordnung vor und
regelten danach die erbrechtlichen Ansprüche. Diese Aufgabe erschien mir
anfänglich recht einfach, aber nach vielen Diskussionen in der Gruppe und
mehrmaligem "Neustart" merkten wir bald dass dies ein ganz komplexes Thema
ist. Dass unsere Lösung falsch war nahmen wir mit Humor, denn schliesslich
lernt man aus Fehlern.
Zum Abschluss machten uns die beiden Dozenten noch darauf aufmerksam wie
wichtig es ist die Nachfolgeregelung im Betrieb rechtzeitig zu regeln.Eine
mögliche Lösung ist es mit einem Erbvertrag den Betrieb im Eigengut
festzuhalten und den Ehepartner auf den Pflichtteil zu setzen. Dies
ermöglicht den Nachkommen dank einem grösseren finanziellen Erbe den
Betrieb übernehmen zu können.
Ich fand diesen Tag sehr gut geführt durch Herrn Dohner der es mit seiner
humorvollen Art schaffte, dieses doch eher trockene Thema gut zu
vermitteln.

Down-loads:

Fallstudie Nachfolgeregelung

Erbrechtliche Ansprüche Nachlass Ehemann

Güterrechtliche Ansprüche

Güterrechtliche Vermögenszuordnung Ehepaar

Freundliche Grüsse
Frank von Arx